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Begleiteter Umgang

Kindern steht nach Trennung oder Scheidung der Eltern ein regelmäßiger Umgang mit beiden Elternteilen zu. In manchen Fällen ist der Umgang nur begleitet möglich. Das entscheidet im Einzelfall das Familiengericht. Im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Celle bietet der Kinderschutzbund Celle Begleiteten Umgang in neutralen Räumen und mit fachlicher Betreuung an.