Die Kinderrechte stehen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Der Kinderschutzbund setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und ihre Aufnahme ins Grundgesetz ein.
Wir von Ortsverein Celle stehen für die Kinderrechte ein und wünschen uns auch in Celle einen "Platz der Kinderrechte".
Übrigens : Am 20.September ist Weltkindertag!
Die Kinderrechte sind umfangreich und vielfältig, hier folgt eine Auswahl:
1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte ! Kein Kind darf benachteiligt werden.
Egal woher sie kommen, welches Geschlecht sie haben, welche Hautfarbe oder welchen Glauben. Welche Sprache sie sprechen, ob sie eine Beeinträchtigung oder Krankheit haben, ob sie arm oder reich sind!
2. Kinder haben das Recht auf Gesundheit und Fürsorge, Schutz und Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden!
3. Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität:
einen Namen, eine Geburtsurkunde, eine Nationalität und Staatsangehörigkeit!
4. Kinder haben das Recht auf Ihre Eltern und ihre Familie.
Sie dürfen nicht willkürlich getrennt werden.
Sollte es zum Schutz des Kindes eine Trennung von der Familie notwendig sein, hat das Kind das Recht auf Kontakt zu den Eltern und Angehörigen.
5. Kinder haben das Recht auf Wissen und Bildung!
Sie haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
6. Kinder haben das Recht auf Spiel und Erholung, Kreativität und Bewegung!
7. Kinder haben das Recht auf Informationen, ihre eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden.
Sie haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
8. Kinder haben das Recht auf Schutz!
Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung!
9. Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden!
10. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
11. Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und sich ihre eigene Meinung zu bilden zu verbreiten.
12. Kinder haben das Recht, wenn sie beeinträchtigt, behindert oder krank sind, auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie am Leben teilnehmen können.