Kinderrechte ins Grundgesetz!
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Warum gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz? - YouTube
Gemeinsam für echte Kinderrechte im Grundgesetz
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – fordern wir daher die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und ihre Aufnahme im Grundgesetz.
Die Grundrechte im Grundgesetz gelten doch auch für Kinder – Reichen diese Rechte nicht aus?
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen andere und mehr Rechte. Sie brauchen besondere Schutzrechte, weil sie sehr verletzlich sind und sich nicht selbst schützen können. Sie brauchen besondere Förderrechte, weil sie am Anfang ihrer Entwicklung stehen, die besonders gefördert werden muss. Sie brauchen besondere kindgerechte Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse und Interessen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden. Hätten die Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung Verfassungsrang, wäre die Politik gefordert, diese Rechte mit Leben zu füllen. Und auch in unserer Gesellschaft würden wir Kindern auf Augenhöhe und mit dem Wissen um ihre besonderen Rechte begegnen.